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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anwendung der Bedingungen
1.1 Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich andere Bedingungen von Amex Sanivar AG ("Firma") akzeptiert werden, werden alle von der Firma getätigten Geschäfte zu den folgenden Bedingungen abgewickelt. Ergänzungen, Abänderungen oder Ausschlüsse dieser Bedingungen (unabhängig davon, ob sie in einem offiziellen Bestellformular eines Kunden oder anderweitig enthalten sind) sind nur dann verbindlich, wenn diese Ergänzungen, Abänderungen oder Ausschlüsse von der Firma ausdrücklich und spezifisch schriftlich akzeptiert wurden.
1.2 Eine von der Firma angenommene Bestellung kann unter keinen Umständen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Firma storniert werden. Die Stornierung von Waren nach den eigenen Spezifikationen des Kunden wird nicht akzeptiert.

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Lieferung
2.1 Die Lieferfristen und -termine werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben, und es werden alle angemessenen Anstrengungen unternommen, um sie einzuhalten, doch handelt es sich bei diesen Terminen und Fristen nur um Schätzungen, die keine Vertragsbedingung darstellen und für die keine Garantie übernommen wird, so dass das Unternehmen nicht für direkte oder indirekte Verluste haftet, die sich aus einer Lieferverzögerung ergeben.
2.2 Die Lieferung erfolgt an dem vereinbarten Ort oder, falls kein Ort vereinbart wurde, an dem vom Unternehmen angegebenen Ort. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, bestellte Waren gegebenenfalls in Teillieferungen zu liefern.
2.3 Wenn der Kunde aus irgendeinem Grund die Lieferung/Abholung von Waren, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen ("Waren"), nicht annimmt, wenn diese zur Lieferung/Abholung bereit sind, kann das Unternehmen nach eigenem Ermessen die betreffenden Waren einlagern oder weiterverkaufen, und in diesem Fall werden die Kosten für die Lagerung, ob in den Räumlichkeiten des Unternehmens oder des Unternehmens oder eines Dritten, vom Kunden zu den jeweils geltenden Sätzen getragen und zusammen mit zusätzlichen Versicherungs- oder doppelten Bearbeitungsgebühren zum Preis für die betreffenden Waren hinzugerechnet und sind Teil des Preises.

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Preise
3. Die in den Angeboten oder Auftragsbestätigungen angegebenen Preise können ohne Vorankündigung geändert oder zurückgezogen werden. Aufgrund von Wechselkurs- und Materialpreisschwankungen behält sich das Unternehmen das Recht vor, die am Tag des Versands geltenden Preise zu berechnen. Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, die zu dem am Tag der Rechnungsstellung geltenden Satz berechnet wird.


Garantie
4. Die Amex Sanivar AG garantiert für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab Versanddatum, dass ihre Produkte zur Rohrleitungssanierung frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind.

4.1 Diese Garantie gilt nur für Fertigprodukte. 
4.2 Diese Garantie ist nur gültig, wenn das Produkt ordnungsgemäß gemäß den Spezifikationen von Amex Sanivar AG und von einem zertifizierten Installateur von Amex Sanivar AG installiert wurde. Die Gültigkeit dieser Garantie hängt auch von der ordnungsgemäßen Verwendung und Wartung unserer Produkte gemäß den Empfehlungen des Herstellers ab. Sie deckt keine Ausfälle ab, die auf Transportschäden oder Ausfälle infolge von Unfällen, unsachgemäßem Gebrauch, Missbrauch, Vernachlässigung, falscher Handhabung, Veränderung, falscher Anwendung oder Schäden, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, zurückzuführen sind. Amex Sanivar AG haftet nicht für zufällige Schäden oder Folgeschäden, die sich aus der Verwendung der Geräte ergeben. 

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Alle Garantieansprüche müssen zuerst von der Serviceabteilung von Amex Sanivar AG genehmigt werden: customerservice@amexsanivar.com oder +41(0) 62 398 22 88

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Vor Beginn der Servicearbeiten muss eine gültige RGA-Nummer (Return Goods Authorization) bei Amex Sanivar AG eingeholt werden. Garantieleistungen, die nicht von Amex Sanivar AG vorautorisiert wurden, werden nicht zurückerstattet. 
4.3 Sollte sich ein von der Firma verkauftes Produkt aufgrund von Material- oder Herstellungsfehlern als mangelhaft erweisen, wird die Firma dieses kostenlos ersetzen, sofern dies innerhalb von 2 Monaten nach der Lieferung schriftlich mitgeteilt wird, es sei denn, auf einem Begleitdokument der jeweiligen Ware ist etwas anderes angegeben. Diese Garantie gilt nur für fehlerhafte Bestandteile der Waren und nicht für beiläufig entstandene Schäden oder Folgeschäden und auch nicht für Arbeitsleistungen oder die Lieferung beschädigter Waren an das Unternehmen zur Reparatur oder zum Ersatz. Diese Garantie gilt unbeschadet aller Rechte, die sich aus dem Gesetz oder dem Common Law ergeben.
4.4 Diese Garantie gilt nicht für Waren, die nach angemessenem Ermessen des Unternehmens in irgendeiner Weise verändert, missbräuchlich verwendet oder nicht autorisiert repariert wurden, unsachgemäß installiert oder angeschlossen wurden oder bei denen eine Person (außer dem Unternehmen) Wartungsanforderungen oder -verfahren nicht beachtet oder durchgeführt hat. Darüber hinaus gilt die Garantie nur dann, wenn der Kunde das Unternehmen unverzüglich über den Mangel informiert oder wenn das Unternehmen von dem vermuteten Mangel an einer Ware Kenntnis erlangt oder darauf aufmerksam wird. Das Unternehmen hält diese Garantie so lange aufrecht, wie der Kunde nicht gegen einen mit dem Unternehmen geschlossenen Vertrag verstößt.

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Ansprüche wegen Beschädigung, Fehlmengen oder Verlust
5.1 Ansprüche wegen Beschädigung oder Verlust von Waren während des Transports oder wegen Fehlmengen bei der Lieferung können nicht anerkannt werden, und alle derartigen Ansprüche gelten als vom Kunden aufgegeben, wenn nicht innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der betreffenden Waren gesonderte schriftliche Mitteilungen sowohl an das Unternehmen als auch an den betreffenden Spediteur innerhalb dieses Zeitraums oder innerhalb einer kürzeren Frist, die in den geltenden Geschäftsbedingungen des Spediteurs festgelegt ist, gemacht werden.
5.2 Jegliche Fehler oder Auslassungen in den gelieferten Waren, die Gegenstand von Mitteilungen gemäß Klausel 5.1 sind, werden vom Unternehmen korrigiert oder behoben, sobald dies vernünftigerweise durchführbar ist, und zwar in der Weise, die es für angemessen hält (sei es durch Ersatz, Lieferung von Ergänzungen oder alternativen Waren, Reparatur oder auf andere Weise).

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Rückgabe von Waren
6. Einmal versandte Waren dürfen nicht ohne die schriftliche Zustimmung des Unternehmens zurückgesandt werden, und eine solche Zustimmung wird nur gegen eine Gebühr von mindestens 25 % des Wertes der betreffenden Waren erteilt, wobei diese Gebühr nicht niedriger sein darf als der Betrag der Kosten des Unternehmens in Bezug auf eine solche Rücksendung.

 

Technische Beratung
7. Obwohl das Unternehmen dazu nicht befugt ist, kann es auf Anfrage des Kunden (ohne dazu verpflichtet zu sein) technische Beratung oder Unterstützung in Bezug auf die Verwendung, Reparatur oder Installation von Waren, die vom Unternehmen verkauft wurden, leisten, Obwohl das Unternehmen dazu nicht qualifiziert ist, kann es auf Anfrage des Kunden (ohne dazu verpflichtet zu sein) technische Ratschläge oder Hilfestellungen in Bezug auf die Verwendung, Reparatur oder Installation der von ihm verkauften Waren erteilen, jedoch unter der ausdrücklichen Voraussetzung, dass diese als Meinungsäußerung akzeptiert werden, in Bezug auf die das Unternehmen und seine Mitarbeiter über kein spezifisches einschlägiges Fachwissen oder Qualifikationen verfügen, und daher auf Risiko des Kunden verwendet oder beachtet werden, und das Unternehmen haftet nicht für Verluste oder Schäden oder Ansprüche jeglicher Art, die direkt oder indirekt aus der Verwendung oder Anwendung solcher Ratschläge oder Hilfestellungen durch den Kunden entstehen.

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Abrechnungsbedingungen
8.1 Auf Verlangen des Unternehmens erfolgt die vollständige Zahlung vor der Lieferung der Waren, und in jedem Fall werden alle Rechnungen spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung fällig und zu zahlen sein. Alle Beträge sind in EURO fällig und zahlbar. Erfolgt die Lieferung der Waren außerhalb des Arbeitsortes des Unternehmens, werden Lieferkosten in der Höhe erhoben, die das Unternehmen auf der Bestellung angibt.
8.2 Die Zahlung erfolgt in der Form (Bargeld, Scheck, Kreditkarte oder BACS), die das Unternehmen in jedem Fall angibt.
8.3 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, auf alle überfälligen Rechnungen Zinsen in Höhe von 2 % für jeden Monat oder Teilmonat, in dem eine solche Rechnung offen bleibt, zu berechnen, wobei die Zinsen mit monatlichen Raten aufgezinst werden. Darüber hinaus behält sich das Unternehmen das Recht vor, alle Inkassokosten, die in Bezug auf überfällige Rechnungen entstehen, einzutreiben.

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Eigentum und Risiko
9.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller Gelder, die der Kunde dem Unternehmen im Rahmen eines Vertrages oder einer Vereinbarung schuldet, verbleibt das rechtliche und billige Eigentum an den Waren bei dem Unternehmen, und der Kunde ist im Besitz der Waren als Pfandgläubiger.
9.2 Ungeachtet 9.1 ist der Kunde berechtigt, die Waren im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs als Vertreter oder auf Rechnung des Unternehmens zu verkaufen und die Waren an seine Kunden weiterzugeben sowie die Waren in andere Waren oder Materialien umzuwandeln oder einzubauen.
9.3 Der Kunde wird die Waren getrennt lagern und sicherstellen, dass sie deutlich als Eigentum des Unternehmens gekennzeichnet sind.
9.4 Das Unternehmen kann die Waren jederzeit inspizieren und/oder zurückholen und zu diesem Zweck alle Räumlichkeiten betreten, in denen die Waren gelagert sind.

9.5 Die in Klausel 9.2 erteilte Ermächtigung zum Verkauf, zur Umwandlung und zur Einverleibung kann jederzeit vom Unternehmen widerrufen werden und erlischt automatisch, wenn gegen den Kunden ein Pfändungs- oder Konkursbeschluss ergeht oder (wenn es sich bei dem Kunden um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung handelt) er in Liquidation geht oder ein Konkursverwalter über eines seiner Vermögenswerte eingesetzt wird.
9.6 In dem Maße, in dem es erforderlich ist, um alle dem Unternehmen geschuldeten Gelder zu zahlen, sei es im Rahmen eines Vertrags oder einer Vereinbarung, wird der Erlös aus dem Verkauf der Waren vom Kunden entgegengenommen und treuhänderisch für das Unternehmen verwahrt und auf Wunsch des Unternehmens auf ein separates Bankkonto eingezahlt.
9.7 Das Risiko für die Waren und die Verantwortung für ihre Versicherung gehen auf den Kunden über, sobald die Lieferung oder die Übergabe an einen Spediteur erfolgt ist.

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Haftung
10.1 Vorbehaltlich der Bestimmungen in Klausel 4 dieser Vereinbarung übernimmt das Unternehmen keine Haftung für Schäden oder Verluste, die sich aus dem Verkauf der Waren an den Kunden, ihrer Verwendung oder Installation durch oder für eine Person oder anderweitig im Rahmen dieser Vereinbarung ergeben, mit der Ausnahme, dass diese Einschränkung nicht für Todesfälle oder Personenschäden gilt, die einer Person zugefügt wurden und die sich aus der Fahrlässigkeit des Unternehmens oder seiner Bediensteten oder Angestellten ergeben, und nicht für Bedingungen oder Klauseln, die sich aus dem Gesetz oder dem Gewohnheitsrecht ergeben.
10.2 Es wird keine Haftung für den Inhalt von Werbung, Literatur oder Werbematerialien des Unternehmens oder einer anderen Person übernommen, die sich auf alle oder einige der Waren beziehen oder diese beschreiben. Alle derartigen Werbungen, Literatur und Werbematerialien dienen nur der allgemeinen Information, sind ungefähre Angaben und können sich ändern und von den Waren, die das Unternehmen von Zeit zu Zeit verkauft, abweichen.
10.3 Abgesehen von der unter Klausel 4 oben gegebenen Garantie werden die Waren nicht garantiert oder zugesichert, und es wird keine ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung oder Gewährleistung hinsichtlich der Eignung oder Tauglichkeit der Waren oder irgendeiner von ihnen für einen bestimmten Zweck gegeben, so dass der Kunde mit dem Kauf der Waren davon ausgeht, dass er sich selbst von ihrer Eignung für jeden Zweck, für den sie verwendet werden sollen, überzeugt hat.

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Beendigung
11.1 Dieser Vertrag endet sofort nach Zustellung einer schriftlichen Kündigung durch das Unternehmen an den Kunden, wenn der Kunde entweder;
11.1. 1 eine Konkurshandlung begangen hat oder einen Vergleich mit seinen Gläubigern geschlossen hat oder anderweitig die Vorteile eines geltenden Gesetzes zur Unterstützung zahlungsunfähiger Schuldner in Anspruch genommen hat oder eine Zwangsvollstreckung in sein Eigentum oder eine Zwangsvollstreckung gegen ihn geduldet oder zugelassen hat oder (wenn es sich um eine juristische Person handelt) eine Gläubigerversammlung (formell oder informell) einberufen hat oder in Liquidation gegangen ist (freiwillig oder zwangsweise), mit Ausnahme einer freiwilligen Liquidation zum Zwecke des Wiederaufbaus oder der Fusion, oder einen Konkursverwalter, Manager oder Verwalter über sein Unternehmen oder einen Teil davon eingesetzt hat oder einen Beschluss gefasst hat, Manager oder Verwalter für sein Unternehmen oder einen Teil davon bestellt wurde oder ein Beschluss gefasst oder ein Antrag bei einem Gericht eingereicht wurde, um den Kunden aufzulösen, oder ein Verfahren im Zusammenhang mit der Insolvenz oder möglichen Insolvenz des Kunden eingeleitet wurde; oder
11.1.2 eine seiner Verpflichtungen oder Pflichten aus einem Vertrag oder einer Vereinbarung mit der Firma nicht eingehalten oder erfüllt hat.
11.1.3 Die Beendigung eines Vertrags oder einer Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Kunden, gleichgültig auf welche Weise, lässt die vor der Beendigung aufgelaufenen Rechte, Pflichten und Verbindlichkeiten beider Parteien unberührt.

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Höhere Gewalt
12 Das Unternehmen haftet dem Kunden gegenüber nicht für Verluste oder Schäden, die aus einer verspäteten oder nicht erfolgten Lieferung von Waren, einem Verstoß gegen oder einer verspäteten Erfüllung der Verpflichtungen des Unternehmens gegenüber dem Kunden entstehen, soweit diese auf Umstände zurückzuführen sind, die sich der Kontrolle des Unternehmens entziehen, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Streiks, Aussperrungen, Arbeitskämpfe, Feuer, höhere Gewalt, Unruhen, Krieg oder Ausfälle, Verzögerungen oder Verstöße oder Nichterfüllung durch Dritte.


Anwendbares Recht
13 Der Vertrag unterliegt dem deutschen Recht und die Parteien unterwerfen sich der nicht ausschließlichen Gerichtsbarkeit des deutschen Rechts.

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